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   OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - I-20 U 154/01   

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https://dejure.org/2002,12671
OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - I-20 U 154/01 (https://dejure.org/2002,12671)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2002 - I-20 U 154/01 (https://dejure.org/2002,12671)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - I-20 U 154/01 (https://dejure.org/2002,12671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 3
    Bezeichnung einer Weiterbildungseinrichtung als Akademie

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 262
  • GRUR-RR 2003, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 20 U 154/01
    Dabei ist vom Wortsinn auszugehen (BGH NJW-RR 02, 329, 331 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 20 U 154/01
    § 3 UWG wäre zwar auch dann anwendbar, wenn es sich bei der (neuen) Benutzungsform "Business Akademie für Medien, Event &Kultur" um einen Firmenbestandteil oder -zusatz handelte (vgl. BGH NJW-RR 00, 1640, 1641 - Stich den Buben), die Voraussetzungen der Vorschrift sind aber nicht erfüllt.
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 295/04

    Vereinsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines gemeinnützigen Vereins

    Denn dort wird diese Frage jedenfalls nicht eindeutig bejaht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 262; LG Frankfurt, NJWE-WettbR 1998, 244: keine Irreführung; a.A. OLG Bremen, NJW 1972, 164; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. Aufl., Rn. 59; offen OLG München, WRP 1985, 446, 447), so dass hier keine Feststellungen zu einer Irreführung getroffen werden können, weil im Registerverfahren nur offensichtlich irreführende Bezeichnungen beanstandet werden dürfen, § 18 Absatz 2 Satz 2 HGB.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2004 - 20 U 121/03

    Irreführung durch die Bezeichnung als "Bundesfachverband"

    Dabei ist vom Wortsinn auszugehen (BGH GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen - Senat GRUR-RR 2003, 49).
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